Liebe Tennis Sportsfreundinnen und Sportsfreunde,
mit der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-4) treten ab sofort für Sportstätten und damit auch für alle unsere Hallenspiele folgende Regeln in Kraft:
2G-Plus: Der Zugang zu Sportstätten und zur praktischen Sportausbildung darf nur durch Personen erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen und zusätzlich über einen Testnachweis verfügen. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Plus Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.
Zulässige Tests sind:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
• PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
• Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Wir bitten alle Spielerinnen und Spieler der Tennishalle, sich gegenseitig, wenn nötig, beim Testen zu beaufsichtigen und den Testnachweis für Kontrollen mitzuführen.
Wir wünschen Euch lange, spannende Ballwechsel und viel Spaß!
Euer Manfredo & Vorstand TCI